Forschergeist gehört dazu

Erbenermittlung für Nachlasspfleger/-innen, Erbgemeinschaften und Finanzdienstleister

Dienstleistungen

Nachlassermittlungen können in sehr unterschiedlichen Bereich und Situationen ein wichtiges Werkzeug sein. Von der fehlenden Geburtsurkunde bis zum unbekannten Adressaten eines nachrichtenlosen Kontos: Liebmann & Bergmann lösen das für Sie.

Ermittlung für Nachlasspfleger

Als Erbenermittler leisten wir nach Bevollmächtigung durch den Nachlasspfleger die Vervollständigung des Stammbaumens vom Erblasser hin zu Erben. Für die Beschaffung von Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden sind in der Regel eigene Recherchen zum Geburts- oder Sterbeort nötig, die von unseren Mitarbeitern dank eigener Sprachkompetenzen schnell bei in- und ausländischen Archiven durchgeführt werden können. Auch weitere Quellen im Ausland können von unseren Erbenermittlern besucht werden. Damit wird Nachlasspflegern die zeitintensive Arbeit der Personenrecherche abgenommen. Den Sachstand der Erbenermittlung präsentieren wir von Liebmann & Bergmann regelmäßig auf Wunsch in einem persönlichen Gespräch und legen gemeinsam mit Ihnen die nächsten Schritte fest. Somit sind Sie stets auf dem aktuellen Stand und können von uns gern auch kurzfristig einen Zwischenbericht anfordern, um z.B. das Nachlassgericht über den Stand der Dinge zu informieren.

Ermittlung für Erben und Erbengemeinschaften

Erben, die nur einen Teil-Stammbaum der Erbengemeinschaft vorliegen haben, lassen durch Liebmann & Bergmann weitere Mitglieder der Erbengemeinschaft recherchieren. Aber auch bekannte Erben bei nur teilweise geklärter Erbfolge gehören zu unseren Auftraggebern, um Verwandtschaftsverhältnisse nachhaltig klären zu lassen. Nachlassgerichte lehnen unter Umständen die Erteilung eines Teil-Erbscheines z. B. dann ab, wenn noch zu suchende Erben eine Verschiebung von Erbanteilen (Quote) nach sich führen kann. Üblicherweise, ähnlich wie bei der Beauftragung durch einen Nachlasspfleger, fällt unser Honorar bei den zu suchende Erben an. Für bestehende Erbengemeinschaften ist unsere Arbeit somit kostenfrei. Ebenso übernehmen wir auch die Kommunikation mit dem Nachlassgericht und begleiten die Abwicklung der Erbschaft auf ausdrücklichen Wunsch der Erben. Wir entlasten somit die einzelnen Erben bei einer für sie ungewohnten Aufgabe.

Kontaktieren Sie uns und schildern Sie uns Ihr Anliegen. Sicherlich wird sich eine gemeinsame Basis finden, auf der eine rasche Umsetzung der geforderten Nachlass-Recherchen erfolgt.

Ermittlung für Banken und Versicherungen

Banken und Versicherungen nehmen unsere Dienste wegen auszahlungsreifer Versicherungen oder bei nachrichtenlosen Konten in Anspruch. Neben dem Risiko der Beschädigung Ihrer Reputation, umgehen Sie durch den Suchdienst unserer Rechercheure rechtliche Probleme („know your customer“) und gewinnen durch unsere Leistungen längst verlorene Kunden zurück.

Treten Sie mit uns in Kontakt, um sich über unser umfangreiches Leistungsangebot und individuelle Hilfestellungen beraten zu lassen.